Im Vergleich zu anderen Rechtsformen genießt der Freiberufler einige Besonderheiten. Der größte Vorteil besteht darin, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit keine Gewerbesteuer erhoben wird. In der Praxis kann man sich für die Freiberuflichkeit aber nicht willkürlich entscheiden. Stattdessen müssen einige Voraussetzungen getroffen werden. Der folgende Artikel zeigt die wichtigsten Hürden und Schritte zur Freiberuflichkeit auf.
Voraussetzungen
Einer Freiberuflichkeit dürfen Menschen nachgehen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Arbeit ausüben. Welche Tätigkeiten zu den Freien Berufen zählen und von der Gewerbeordnung befreit sind, regeln § 18 des Einkommensteuergesetzes und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften. Zu den Freien Berufen zählen etliche Tätigkeiten aus der Medizin, der Rechtswissenschaft, des Journalismus und der Ingenieurwissenschaft. Insbesondere steht die Freiberuflichkeit auch IT-Fachleuten zu. Sie dürfen als Freelancer alleine oder als Zusammenschluss in der Form einer Partnergesellschaft arbeiten. Im Gegensatz zu einem Gewerbe bleibt die Gewerbesteuerbefreiung bei einer Partnergesellschaft erhalten. Im Übrigen wird kein Mindeststartkapital gefordert. Stattdessen haftet man als Freelancer mit seinem Privatvermögen. Daher empfiehlt es sich, seine Tätigkeit gegen private und betriebliche Risiken abzusichern.
Anmeldung
Vor der Gründung entscheidet sich der Antragsteller, ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte. Entscheidet er sich dafür, darf der Freiberufler die Umsatzsteuer nicht erheben. Als Voraussetzung gilt aber, dass der Umsatz im ersten Jahr 17.500 Euro und im zweiten Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Nun sollte sich der Antragsteller an das Finanzamt wenden. Dort stellt er ein Formular auf die Ausübung eines Freien Berufes. Neben einigen Angaben zur Person und Tätigkeit wird eine Gewinnschätzung vorgenommen. Das Finanzamt wird den Antrag überprüfen und bei Erfolg eine Erlaubnis zur Ausübung eines Freien Berufes ausstellen. Als Nächstes haben Freiberufler die Wahl, zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung ist man in der Freiberuflichkeit aber nicht verpflichtet. Dennoch empfiehlt es sich, Gedanken zur Altersvorsorge zu machen.